Fachkraft für Rufanlagen

Präsenzseminar

Fachkraft für Rufanlagen

Eine "Fachkraft für Rufanlagen" ist eine Person, die geschultes Fachwissen hat, um eine Rufanlage nach den geltenden Normen aufzubauen, zu prüfen und deren Funktionstüchtigkeit zu bescheinigen. In diesem Seminar wird ihnen das notwendige Fachwissen vermittelt.

Das Seminar wird durch unseren externen Partner Oliver Müller durchgeführt. Oliver Müller ist freier Sachverständiger für Rufanlagen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Justizvollzugsanstalten.

Die Teilnehmer erhalten nach bestandener Prüfung ein nicht Fabrikat-gebundenes Zertifikat "Fachkraft für Rufanlagen" nach DIN VDE 0834-1:2016-06.

 

Für ihre Seminarbuchung klicken sie bitte auf den nachstehenden Link. Sie werden dann auf die entsprechende Buchungsseite unseres Partners weiter geleitet:

https://www.sv-omueller.de/extern-willkommen-gira/

Dauer 1-tägig, von 8:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Inhalte
  • Einführung in die DIN VDE 0834-1:2016-06
  • "Allgemein anerkannte Regeln der Technik" und Gültigkeit von DIN-Normen
  • Grundlagen von Rufanlagen und deren normative Zuordnung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen des Betreuten Wohnens und zu Hause
  • Planen von Rufanlagen nach DIN VDE 0834, Details zur Elektrischen Sicherheit, zur Stromversorgung und Apparatur, zur Abnahme der Leistung und Übergabe an den Betreiber
  • Apparatur von Rufanlagen und deren normative Anforderungen
  • Zusammenschaltung von Rufanlagen mit Medizinischen Elektrischen Geräten (ME-Geräten) und Herstellen und Betreiben von Medizinischen Elektrischen Systemen
  • Installation von Rufanlagen, Apparatur, Leitungsnetz, Energieversorgung, Verteiler, Überspannungsschutz, eigene Funktionsprüfung und deren Protokollierung, Begleitpapiere und Übergabe an den Betreiber
  • Betrieb von Rufanlagen, An- und Einweisung des (Pflege-) Personals, Organisation von Inspektionen, Wartungen und Instandsetzungen sowie das Führen eines Betriebsbuches
Zielgruppe

Errichter von Rufanlagen sowie technische Mitarbeiter, die Instandhaltungsmaßnahmen, Inspektionen, Wartungen und Servicearbeiten eigenverantwortlich durchführen.

Voraussetzung

Es wird eine Ausbildung aus dem Spektrum der Elektrotechnik auf dem Gebiet der Nachrichten- oder allgemeinen Elektrotechnik vorausgesetzt und es sind Erfahrungen auf dem jeweils anderen Gebieten sowie Systemkenntnisse der Kommunikationstechnik nachzuweisen. Zur Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf den betreffenden Arbeitsgebieten herangezogen werden.

In der Praxis genügt eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik. Nachweise sind: Ausbildungszeugnis, Gesellen- oder Meisterbrief, Diplom, etc. Zur Beurteilung der fachlichen Kenntnisse kann auch eine mehrjährige Tätigkeit (mindestens 5 Jahre) in den betreffenden Arbeitsgebieten, ausgestellt vom Arbeitgeber, herangezogen werden.

Eine Vorlage des Ausbildungsnachweises ist NICHT erforderlich. Die elektrotechnische Grundausbildung muss zum Zeitpunkt der Prüfung vom Teilnehmer mittels Selbstauskunft rechtskräftig bescheinigt werden!